Allgemeine Geschäftsbedingungen
Im Folgenden werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die unterschiedlichen Bereiche der Website aufgeführt:
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Stadtmarketing Halle (Saale) GmbH für die Durchführung von Einzel- und Gruppenführungen
(gültig für Verträge, die ab dem 01.02.2024 geschlossen werden)
1 Geltungsbereich
1.1 Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) werden Bestandteil des zwischen dem/den Gast/Gästen und dem Veranstalter, Stadtmarketing Halle (Saale) GmbH, Marktplatz 13, Marktschlösschen, 06108 Halle (Saale) (nachstehend SMG), beauftragten Durchführung von öffentlichen Führungen sowie individuellen Gruppenführungen.
Vertragspartner des Gastes bzw. der Gäste ist die SMG unter folgenden, ladungsfähigen Kontaktdaten:
Stadtmarketing Halle (Saale) GmbH
vertreten durch den Geschäftsführer
Marktplatz 13 | Marktschlösschen
06108 Halle (Saale)
Telefon: 0345 122 79-0
E-Mail: info@stadtmarketing-halle.de
Internet: www.stadtmarketing-halle.de
1.2 Gäste im Sinne dieser AGB können Verbraucher als auch Unternehmer sein.
1.3 Die SMG ist hinsichtlich der angebotenen öffentlichen Führungen sowie individuellen Gruppenführungen alleinige Vertragspartnerin des Gastes/der Gäste.
1.4 Die SMG bietet öffentliche Führungen sowie individuelle Gruppenführungen in Halle an. Bei allen Führungen ist eine vorherige Buchung zwingend erforderlich. Inhalt und Umfang richten sich nach Maßgabe des zwischen der SMG und des Gastes bzw. der Gäste geschlossenen Vertrages.
1.5 Die SMG ist berechtigt, ihre Leistung durch Dritte erbringen zu lassen.
1.6 Die SMG garantiert eine Durchführung der Stadtführungen ab 1 Person (ausgenommen sind ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahlen).
2 Angebot und Abschluss des Vertrages
2.1 Die Gästeführung/Stadtführung kann mündlich und schriftlich (E-Mail, Brief) unter Verwendung der unter Ziffer 1.1 angegebenen Kontaktdaten der SMG gebucht werden.
2.2 Mit der Buchung gibt der Gast/die Gäste gegenüber der SMG einen verbindlichen Auftrag zum Abschluss eines Vertrages über die Durchführung einer Gästeführung/Stadtführung ab.
2.3 Der Vertrag kommt aufgrund einer verbindlichen Anmeldung sowie durch ausdrückliche Bestätigung durch die SMG zustande. Die Buchungsbestätigung in Form einer Bestellung erfolgt in schriftlicher Form und benennt folgendes:
• Tickets: den Buchungscode, den Zeitpunkt, den Treffpunkt für die Gästeführung sowie die Dauer der Führung,
• Zahlungsmitteilung: die Bestellnummer, das Zahlungsdatum, die Zahlungsart, den zuzahlenden Gesamtbetrag
Das Verbrauchern grundsätzlich bei Fernabsatzverträgen als Kunden zustehende Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB bei Dienstleistungen im Bereich der Freizeitbetätigung nicht, wenn der Vertrag für die Leistungserbringung einen speziellen Termin oder Zeitraum vorsieht.
3 Preise, Zahlungsweise
Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung angegebenen Preise. Alle Preise verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Zahlung durch den Gast/die Gäste hat entsprechend der jeweiligen vereinbarten Zahlungsweise zu erfolgen. Bei Staffelpreisen muss die Meldung der endgültigen Anzahl an Gästen spätestens 2 Tage vor der jeweiligen Leistung erfolgen. Diese Anzahl dient als Grundlage für die Rechnungslegung. Bemisst sich bei Gruppenführung der Preis nach der Anzahl der angemeldeten Gäste, ist dieser Preis auch dann maßgeblich, wenn die Gästegruppe zum Zeitpunkt der Stadtführung aus weniger als der angemeldeten Personenzahl besteht.
4 Rücktritt, Umbuchung
4.1 Individuelle Gruppenführung
Ein Rücktritt vom Vertrag/Stornierung einer individuellen Gruppenführung muss in schriftlicher Form erfolgen (E-Mail, Brief). Für den Fall des Rücktritts einer individuellen Gruppenführung gilt folgende Kostenregelung:
• bis zu 8 Tage vor Leistungsbeginn: kostenfrei
• ab 7 Tage vor Leistungsbeginn: 50% des Gesamtpreises
• Rücktritt/Stornierung am Leistungstag: 100% des Gesamtpreises
Die Rücktrittskosten in Höhe des gesamten vereinbarten Preises der individuellen Gruppenführung sind auch dann durch den Gast/die Gäste zu zahlen, wenn der Gast/die Gäste zu dem vereinbarten Beginn der Gästeführung zu spät oder gar nicht erscheint/erscheinen.
4.1.1 Maßgebend für den Zeitpunkt des Rücktritts und der sich hieraus ergebenden Höhe der Rücktrittskosten ist der Zugang der Rücktrittserklärung der individuellen Gruppenführung bei der SMG. Der Rücktritt ist schriftlich (E-Mail, Brief) gegenüber der SMG zu erklären.
4.1.2 Sind durch den Rücktritt auch Leistungen Dritter (Bus, Schiff etc.) betroffen, gelten hinsichtlich dieser Leistungen und Kosten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Vertragspartner, d. h. dieser Dritten.
4.1.3 Eine Umbuchung ist einmalig möglich für den Fall, dass die gewünschte Änderung der Leistung nach dem Programm der SMG zur Verfügung gestellt werden kann.
4.1.4 Für Umbuchungen wird neben dem möglicherweise geänderten Preis sowie möglicher aufgrund der Änderung für SMG nachweisbaren Zusatzkosten eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 25,00 € pro Auftrag fällig, es sei denn die Umbuchung ist erforderlich, da die SMG keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Gast/den Gästen abgegeben hat.
4.2 Öffentliche Führungen
4.2.1 Der Umtausch und die Rücknahme von Tickets der öffentlichen Führungen sowie Eintrittskarten sind ausgeschlossen.
4.2.2 Ein Anspruch des Gastes/der Gäste nach Vertragsabschluss auf Änderung hinsichtlich des Termins oder sonstige Leistungen (Umbuchung) besteht grundsätzlich nicht.
5 Gruppenführungen
Wird die Gästeführung/Stadtführung als Gruppenführung durchgeführt, ist die Anzahl der Gäste pro Gästeführung auf 25 Personen begrenzt (ausgenommen sind ausgeschriebene Maximalteilnehmerzahlen).
6 Verspätung des Gastes bei individuellen Gruppenführungen
6.1 Bei verspäteter Anreise des Gastes /der Gäste wird ein Wartegeld in Höhe von 15,00 € für jede 15 Minuten Wartezeit fällig.
6.2 Der Stadtführer ist verpflichtet, eine Wartezeit von 30 Minuten ab dem vereinbarten Zeitpunkt des Beginns der Führung einzuhalten. Nach Ablauf von 30 Minuten steht es dem Stadtführer frei, weiter zu warten oder den Gast/die Gäste als nicht gekommen zu betrachten.
6.3 Die verspätete Zeit wird von der vereinbarten Leistung abgezogen. Alternativ kann mit der SMG eine Verlängerung zur ursprünglich vereinbarten Leistung gegen Aufpreis getroffen werden. Dies Bedarf einer vorherigen Absprache.
Die Bezahlung des vereinbarten Preises wird hiervon nicht berührt.
7 Besonderheiten bei Gästeführungen auf die Hausmannstürme der Marktkirche
Beinhaltet die Gästeführung den Besuch der Hausmannstürme der Marktkirche gelten besondere Sicherheitsbestimmungen. Die aktuelle Besucherordnung der Hausmannstürme der Marktkirche ist für den Gast/die Gäste verbindlich. Der Gast/die Gäste wird /werden vor dem Aufstieg auf die Hausmannstürme, ausdrücklich auf die Besucherordnung mit den besonderen Sicherheitsbestimmungen und der Notwendigkeit der Einhaltung derselben hingewiesen.
Die Besucherordnung der Hausmannstürme mit den besonderen Sicherheitsbestimmungen kann hier oder in der Tourist-Information eingesehen werden.
8 Beschränkung der Haftung, höhere Gewalt
8.1 Die SMG haftet nicht für Unmöglichkeit der Leistung oder für Leistungsstörungen soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstiger, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. coronabedingte Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Beschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, Mangel an Arbeitskräften, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Bereitstellung durch Fremdleistungen), verursacht worden sind, die die SMG nicht zu vertreten hat.
8.2 Kann sich die SMG mit Erfolg auf diese Klausel berufen, ist die SMG ab dem Zeitpunkt, zu dem das Hindernis die Leistungserbringung unmöglich gemacht hat, von ihrer Pflicht zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen und von jeder Schadenersatzpflicht oder von jedem anderen vertraglichen Rechtsbehelf wegen Vertragsverletzung befreit, sofern dies unverzüglich dem/Gast bzw. den Gästen mitgeteilt wird.
8.3 Hat die Dauer des geltend gemachten Hindernisses zur Folge, dass die Vertragsparteien dasjenige, was sie Kraft des Vertrages berechtigterweise erwarten durften, in erheblichem Maße entzogen wird, so hat jede Partei das Recht den Vertrag durch Benachrichtigung der anderen Partei innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu kündigen. Sofern nichts anderes vereinbart, vereinbaren die Parteien ausdrücklich, dass der Vertrag von jeder Partei gekündigt werden kann, wenn die Dauer des Hindernisses 30 Tage überschreitet.
Gerät die SMG mit einer Leistung aus dem Vertrag in Verzug oder wird ihr eine Leistung, gleich aus welchem Grund unmöglich, so ist die Haftung der SMG auf Schadenersatz nach Maßgabe des Punkt 8.4 dieser AGB beschränkt.
8.4 Die vertragliche Haftung der SMG auf Schadenersatz ist ausgeschlossen, gleich aus welchem Rechtsgrund, soweit sich aus den Bestimmungen der nachfolgenden Ziffern a) bis c) nichts anderes ergibt.
a) Die SMG haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit der SMG oder ihrer gesetzlichen Vertreter beruhen.
b) Für sonstige Schäden, die auf Vorsatz der SMG oder ihrer gesetzlichen Vertreter beruhen, haftet die SMG unbeschränkt. Für sonstige Schäden, die auf Fahrlässigkeit der SMG oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, wird die Haftung der SMG auf den dreifachen Vertragspreis beschränkt.
c) Eine Haftung der SMG für Mangelfolgeschäden sowie für sonstige Vermögensschäden ist ausgeschlossen.
9 Nichtdurchführbarkeit der Gästeführung, Rücktritt durch die SMG
Kann die SMG die Gästeführung aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, nicht durchführen, kann die SMG von dem Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird die SMG dem Gast/den Gästen unverzüglich darüber informieren. Hat der Gast/die Gäste bereits für die Gästeführung bezahlt, wird der entsprechende Preis unverzüglich durch die SMG erstattet.
10 Datenschutz
Die Verwendung der Daten der Reisenden, die der SMG zur Vertragserfüllung überlassen wurden, steht im Einklang mit den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO). Eine Weitergabe von Daten der Reisenden erfolgt nur und insoweit, wenn dies aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher Maßnahmen erforderlich ist.
Die vollständige Datenschutzerklärung der Stadtmarketing Halle (Saale) GmbH finden Sie unter: verliebtinhalle.de/wir-ueber-uns/datenschutz. Lesen Sie bitte unsere Datenschutzerklärung.
11 Anwendbares Recht
Auf das gesamte Vertragsverhältnis findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
12 Sonstiges
Soweit einzelne Bestimmung dieser AGB unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.
Stand der AGB: Halle, 31.01.2024
Reisebedingungen der Stadtmarketing Halle (Saale) GmbH bei Pauschalreisen
(gültig für Verträge, die ab dem 01.07.2022 geschlossen werden)
Die folgenden Reisebedingungen werden Bestandteil des zwischen der/dem Reisenden und dem Veranstalter, Stadtmarketing Halle (Saale) GmbH (nachstehend SMG), geschlossenen Pauschal-reisevertrages.
1 Abschluss des Pauschalreisevertrages, Verpflichtung des Reisenden
1.1 Für alle Buchungswege gilt:
a) Grundlage des Angebots der SMG und der Buchung der/des Reisenden sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von der SMG für die jeweilige Reise, soweit diese der/dem Reisenden bei der Buchung vorliegen.
b) Die/der Reisende hat für alle Vertragsverpflichtungen von Reisenden, für die sie/er die Buchung vornimmt, wie für ihre/seine eigenen einzustehen, soweit sie/er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
c) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von der SMG vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von der SMG vor, an das die SMG für die Dauer von 5 Werktagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit die SMG bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der/die Reisende innerhalb der Bindungsfrist der SMG die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.
d) Die von der SMG gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.
1.2 Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt:
a) Solche Buchungen sollen mit dem Buchungsformular von der SMG erfolgen (bei E-Mails durch Übermittlung des ausgefüllten und unterzeichneten Buchungsformulars als Anhang). Mit der Buchung bietet die/der Reisende der SMG den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An die Buchung ist die/der Reisende 8 Werktage gebunden.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch die SMG zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird die SMG der/dem Reisenden eine der den gesetzlichen Vorgaben zu deren Inhalt entsprechenden Reisebestätigung in Textform übermitteln, sofern die/der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.
c) Unterbreitet die SMG der/dem Reisenden ein verbindliches und konkretes Angebot mit Leistungen, Preisen und Reisezeitraum, so kommt der Vertrag abweichend von den vorstehenden Bestimmungen dadurch zu Stande, dass der/die Reisende dieses Angebot ohne Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen in der von der SMG angegebenen Form und Frist annimmt. In diesem Fall kommt der Vertrag mit Eingang der Annahmeerklärung der/des Reisenden bei der SMG zu Stande. Die Rechtsverbindlichkeit des Vertrages ist jedoch unabhängig davon, ob der/dem Reisenden diese Benachrichtigung zugeht.
1.3 Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet, App, Tele-medien) gilt für den Vertragsabschluss:
a) Der/dem Reisenden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung von der SMG erläutert.
b) Der/dem Reisenden steht zur Korrektur ihrer/seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache.
d) Soweit der Vertragstext von der SMG im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird die/der Reisende darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) "zahlungspflichtig buchen“ bietet die/der Reisende der SMG den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An dieses Vertragsangebot ist die/der Reisende 8 Werktage ab Absendung der elektronischen Erklärung gebunden.
f) Die/dem Reisenden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
g) Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch der/des Reisenden auf das Zustandekommen eines Pauschalreisevertrages entsprechend ihrer/seiner Buchungsangaben. Die SMG ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot der/des Reisenden anzunehmen oder nicht.
h) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Reisebestätigung von der SMG bei der/dem Reisenden, die auf einem dauerhaften Datenträger erfolgt, zu Stande.
i) Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Vornahme der Buchung der/des Reisenden durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der Pauschalreisevertrag mit Zugang und Darstellung dieser Reisebestätigung beim Reisenden am Bildschirm zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Buchung nach f) bedarf. Soweit der/dem Reisenden die Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger und zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten wird. Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass die/der Reisende diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt. Die SMG wird der/dem Reisenden zusätzlich eine Ausfertigung der Reisebestätigung in Textform übermitteln.
1.4 Die SMG weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch § 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.
2 Bezahlung
2.1 Die SMG darf Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem/der Reisenden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig. Bei Buchungen kürzer 30 Tage als vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.
2.2 Soweit die Reiseleistungen keine Beförderung der/des Reisenden von seinem Wohnort oder einem anderen Ausgangspunkt zum Ort der vertraglichen Leistungen und/oder zurück enthalten und im Einzelfall vereinbart ist, dass der gesamte Reisepreis ohne vorherige Anzahlung erst am Ende der Reise nach Erhalt aller Reiseleistungen zahlungsfällig ist, besteht keine Verpflichtung zur Insolvenzabsicherung und zur Übergabe eines Sicherungsscheins. Dies gilt auch, wenn eine Anzahlung und/oder Restzahlung vor Reiseende vereinbart wurde oder die SMG in der Buchungsbestätigung jedoch auf eine solche Anzahlung bzw. Vorauszahlung ausdrücklich verzichtet.
2.3 Leistet die/der Reisende die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl die SMG zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht der/des Reisenden besteht, so ist die SMG berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und der/dem Reisenden mit Rücktrittskosten gemäß § 5 zu belasten.
3 Änderungen von Vertragsinhalten/ Leistungsänderungen nach Vertragsabschluss
3.1 Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von der SMG nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind der SMG vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
3.2 Die SMG ist verpflichtet, der/dem Reisenden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch E-Mail oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.
3.3 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben der/des Reisenden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der/die Reisende berechtigt, innerhalb einer von der SMG gleichzeitig in der Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen sofern die SMG eine solche Reise angeboten hat. Der/dem Reisenden steht es frei, auf die Mitteilung der SMG zu reagieren. Für den Fall, dass die/der Reisende gegenüber der SMG nicht oder nicht innerhalb der mitgeteilten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Vertragsänderung als angenommen. Hierauf ist die/der Reisende in der Informationen nach Ziffer (2) in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hinzuweisen.
Führen die Änderungen oder die Ersatzreise im Vergleich zur ursprünglich gebuchten Reise zu einer Minderung der Reisequalität oder zu einer Reduzierung der Kosten bei der SMG, so besteht grundsätzlich ein Anspruch der/des Reisenden auf angemessene Preisminderung.
3.4 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte die SMG für die Durchführung der geänderten Reise bzw. einer eventuell angebotenen Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere Kosten, ist der/dem Reisenden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.
4 Preiserhöhung, Preissenkung
4.1 Die SMG behält sich nach Maßgabe der § 651f, 651g BGB und der nachfolgenden Regelungen vor, den im Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit
a) eine Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,
b) eine Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder
c) eine Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse
d) sich unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt.
4.2 Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern die SMG der/dem Reisenden in Textform klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichtet und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt.
4.3 Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt:
a) Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen nach Abs. 1 a) kann die SMG den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
aa) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann die SMG vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.
bb) Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann die SMG von der/dem Reisenden verlangen.
b) Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gem. Abs. 1 Buchstabe b) kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
c) Bei Erhöhung der Wechselkurse gem. Abs. 1 Buchstabe c) kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für die SMG verteuert hat
4.4 Die SMG ist verpflichtet, der/dem Reisenden auf sein Verlangen hin eine Senkung des Reisepreises einzuräumen, wenn und soweit sich die in Abs. 1 Buchstaben a) -c) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für die SMG führt. Hat die/der Reisenden mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von der SMG zu erstatten.
Die SMG darf jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag der SMG tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. Die SMG hat der/dem Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
4.5 Eine Preiserhöhung nach Vertragsabschluss kann grundsätzlich nur bis zum 30. Tag vor dem vereinbarten Reisebeginn von der/dem Reisenden verlangt werden. Die SMG unterrichtet die/den Reisenden über die Preiserhöhung und deren Berechnung auf einem dauerhaften Datenträger.
4.6 Bei einer Mitteilung einer Preiserhöhung nach Vertragsabschluss um mehr als 8 % des Gesamtpreises handelt es sich dabei um ein Angebot der SMG an die/den Reisenden zu einer entsprechenden Vertragsänderung. Die SMG kann in diesem Fall von der/dem Reisenden verlangen, dass diese/dieser innerhalb einer angemessenen Frist entweder das Angebot zur Vertragsänderung annimmt, ihren/seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt oder die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangt, sofern die SMG eine solche Reise angeboten hat.
Für den Fall, dass die/der Reisende gegenüber der SMG nicht oder nicht innerhalb der mitgeteilten Frist reagiert, gilt das Angebot zur Vertragsänderung als angenommen.
5 Rücktritt durch den/die Reisenden vor Reisebeginn/ Stornokosten
5.1 Die/der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber der SMG zu erklären. Der/dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform auf einem dauerhaften Datenträger, zu erklären. Entscheidend ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der SMG.
5.2 Tritt die/der Reisende vor Reisebeginn zurück oder tritt sie/er die Reise nicht an, so verliert die SMG den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann die SMG eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihr/ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der SMG unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
5.3 Die SMG hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:
Bei Pauschalen mit Unterbringung in Hotels, Gasthöfen, Pensionen
• bis 30 Tage vor Reiseantritt: 0 %
• vom 29.-22. Tag vor Reiseantritt: 25 %
• vom 21.-15. Tag vor Reiseantritt: 60 %
• vom 14.-7. Tag vor Reiseantritt: 80 %
• ab dem 6. Tag vor Reiseantritt: 90 %
Bei Pauschalen mit Unterbringung in Ferienwohnungen oder Privatquartieren
• bis 45. Tag vor Reiseantritt: 0%
• bis 35. Tag vor Reiseantritt: 60 %
• ab 34. Tag vor Reiseantritt: 90 %
Bei Pauschalangeboten ohne Übernachtung
• bis 30 Tage vor Reiseantritt: 0 %
• vom 29.-15. Tag vor Reiseantritt: 25 %
• vom 14.-7. Tag vor Reiseantritt: 60 %
• ab dem 6. Tag vor Reiseantritt: 90 %
Der Umtausch und die Rücknahme von Eintrittskarten sind ausgeschlossen.
5.4 Der/dem Reisenden bleibt es in jedem Fall unbenommen, der SMG nachzuweisen, dass die SMG überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von der SMG geforderte Entschädigungspauschale.
5.5 Die SMG behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit die SMG nachweist, dass die SMG wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist die SMG verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
5.6 Ist die SMG infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat diese unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen, nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.
5.7 Das gesetzliche Recht der/des Reisenden, gemäß § 651 e BGB von SMG durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie der SMG 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.
5.8 Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.
6 Umbuchungen
6.1 Ein Anspruch der/des Reisenden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförderungsart oder sonstiger Leistungen (Umbuchung) besteht grundsätzlich nicht. Eine Umbuchung ist einmalig bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich für den Fall, dass die gewünschte Änderung der Leistung nach dem Programm der SMG zur Verfügung gestellt werden kann. Für Umbuchungen wird neben dem möglicherweise geänderten Reisepreis sowie möglicher aufgrund der Änderung für SMG nachweisbaren Zusatzkosten eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 45,00 € pro Reisende/Reisenden fällig, es sei denn die Umbuchung ist erforderlich, da die SMG keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber der/dem Reisenden abgegeben hat.
Umbuchungswünsche, welche nur geringfügige Kosten verursachen, sind hiervon nicht betroffen.
6.2 Umbuchungswünsche der/des Reisenden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Pauschalreisevertrag gemäß § 5 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.
7 Rücktritt wegen Nichterreichens der Teilnehmerzahl
7.1 Die SMG kann bei Nichterreichen einer MindestteilnehmerInnenzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
a) Die MindestteilnehmerInnenzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von der SMG bei der/dem Reisenden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein
b) Die SMG hat die MindestteilnehmerInnenzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben
c) Die SMG ist verpflichtet, der/dem Reisenden gegenüber, die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
d) Ein Rücktritt von der SMG später als
aa) 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen,
bb) sieben Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens zwei und höchstens sechs Tagen,
cc) 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als zwei Tagen ist unzulässig.
7.2 Wird der Rücktritt vom Pauschalreisevertrag durch die SMG nach § 7 Abs. 1 d) erklärt, erhält die/der Reisende ihre/seine auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen nach Maßgabe von § 5 Abs. 6 dieser AGB zurück.
8 Kündigung durch die SMG
8.1 Leistet die/der Reisende den Reisepreis ganz oder teilweise trotz angemessener Nachfristsetzung nicht, kann die SMG von dem Pauschalreisevertrag zurücktreten und daneben eine Entschädigung in entsprechender Anwendung von § 5 Nr. 3 dieser AGB verlangen.
Die SMG kann den Reisevertrag auch nach Reisebeginn aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die/der Reisende trotz Abmahnung durch die SMG nachhaltig stört oder sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass die weitere Teilnahme der/des Reisenden für die SMG bzw. die weiteren Reiseteilnehmer unzumutbar ist. Eine Abmahnung ist für die SMG entbehrlich, wenn die/der Reisende die Reise in besonders grober Weise, z.B. Straftaten gegenüber MitarbeiterInnen der SMG sowie anderen Reisegästen, stört.
8.2 Kündigt die SMG den Pauschalreisevertrag, so behält die SMG ihren Anspruch auf den Reisepreis, abzüglich ersparter Aufwendungen sowie Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung. Darüberhinausgehende Schadensersatzansprüche bleiben im Übrigen unberührt
9 Obliegenheiten des Reisenden
9.1 Reiseunterlagen
Die/der Reisende hat die SMG über den sie/er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn sie/er die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Bahnticket, Hotelgutschein) nicht innerhalb der von der SMG mitgeteilten Frist erhält. Unterlässt die/der Reisende eine derartige Information an die SMG, so kann der/ dem Reisenden dieses Verhalten als Mitverschulden angerechnet werden, wenn die SMG von einer rechtzeitigen Übermittlung der Reiseunterlagen ausgehen könnte.
9.2 Mängelanzeige / Abhilfeverlangen
a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann die/der Reisende Abhilfe verlangen.
b) Soweit die SMG infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann die/der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen
c) Die/der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der/dem VertreterIn von der SMG vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein/e VertreterIn der SMG vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel an die SMG unter der mitgeteilten Kontaktstelle der SMG zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit der/des VertreterIn der SMG bzw. seiner/ihrer Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet.
d) Die/der VertreterIn der SMG ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie/er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
9.3 Fristsetzung vor Kündigung
Will die/der Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat sie/er der SMG zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von der SMG verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.
10 Beschränkung der Haftung
Die SMG haftet nicht für Unmöglichkeit der Leistung oder für Leistungsstörungen soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstiger, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. coronabedingte Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Beschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, Mangel an Arbeitskräften, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Bereitstellung durch Fremdleistungen), verursacht worden sind, die die SMG nicht zu vertreten hat.
Kann sich die SMG mit Erfolg auf diese Klausel berufen, ist die SMG ab dem Zeitpunkt, zu dem das Hindernis die Leistungserbringung unmöglich gemacht hat, von ihrer Pflicht zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen und von jeder Schadenersatzpflicht oder von jedem anderen vertraglichen Rechtsbehelf wegen Vertragsverletzung befreit, sofern dies unverzüglich der/dem Reisenden mitgeteilt wird.
Hat die Dauer des geltend gemachten Hindernisses zur Folge, dass die Vertragsparteien dasjenige, was sie Kraft des Vertrages berechtigterweise erwarten durften, in erheblichem Maße entzogen wird, so hat jede Partei das Recht den Vertrag durch Benachrichtigung der anderen Partei innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu kündigen. Sofern nichts anderes vereinbart, vereinbaren die Parteien ausdrücklich, dass der Vertrag von jeder Partei gekündigt werden kann, wenn die Dauer des Hindernisses 60 Tage überschreitet.
Gerät die SMG mit einer Leistung aus dem Vertrag in Verzug oder wird ihr eine Leistung, gleich aus welchem Grund unmöglich, so ist die Haftung der SMG auf Schadenersatz nach Maßgabe des § 10 Punkt 1.1 dieser AGB beschränkt.
Die vertragliche Haftung der SMG auf Schadenersatz ist ausgeschlossen, gleich aus welchem Rechtsgrund, soweit sich aus den Bestimmungen der nachfolgenden Ziffern a) bis c) nichts anderes ergibt.
a) Die SMG haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit der SMG oder ihrer/ihren gesetzlichen VertreterIn beruhen.
b) Für sonstige Schäden, die auf Vorsatz der SMG oder ihrer/ihren gesetzlichen VertreterInnen beruhen, haftet die SMG unbeschränkt. Für sonstige Schäden, die auf Fahrlässigkeit der SMG oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, wird die Haftung der SMG auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
c) Eine Haftung der SMG für Mangelfolgeschäden sowie für sonstige Vermögensschäden ist ausgeschlossen.
Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben für diese Haftungsbeschränkung unberührt.
11 Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistungen aus dem Pauschalreisevertrag durch die SMG (§651 i Abs. 3, Nr.2,4-7 BGB) hat die/der Reisende ausschließlich gegenüber der Stadtmarketing Halle (Saale) GmbH, Marktplatz 13, 06108 Halle (Saale) geltend zu machen. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen.
MitarbeiterInnen der Leistungserbringer oder der Reiseleitung sind weder zur Entgegennahme von Anspruchsanmeldungen bevollmächtigt, noch zur Anerkennung von Ansprüchen im Namen der SMG berechtigt.
12 Alternative Streitbeilegung, Rechtswahl und Gerichtsstand
12.1 Die SMG weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass die SMG nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für die SMG verpflichtend würde, informiert die SMG die VerbraucherInnen hierüber in geeigneter Form. Die SMG weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
12.2 Für Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen der/dem Reisenden und der SMG die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Reisende können die SMG ausschließlich an deren Sitz verklagen.
12.3 Für Klagen der SMG gegen die Reisenden, bzw. VertragspartnerInnen des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der SMG vereinbart.
13 Datenschutz
Die Verwendung der Daten der Reisenden, die der SMG zur Vertragserfüllung überlassen wurden, steht im Einklang mit den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO). Eine Weitergabe von Daten der Reisenden erfolgt nur und insoweit, wenn dies für die Durchführung des Pauschalreisevertrages oder aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher Maßnahmen erforderlich ist.
Die vollständige Datenschutzerklärung der Stadtmarketing Halle (Saale) GmbH finden Sie unter: https://verliebtinhalle.de/wir-ueber-uns/datenschutz. Lesen Sie bitte unsere Datenschutzerklärung.
Voucher-/Gutscheinbedingungen der Stadtmarketing Halle (Saale) GmbH stehen zum Download zur Verfügung.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Stadtmarketing Halle (Saale) GmbH für die Nutzung der Online-Angebote und des Online-Shops
1. Geltung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Kaufverträge, die im Online-Shop der Verkäuferin abgeschlossen werden.
2. Vertragspartner
Verkäuferin und damit Ihre Vertragspartnerin ist
die Stadtmarketing Halle (Saale) GmbH
vertreten durch den Geschäftsführer
Marktplatz 13, Marktschlösschen
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 122 79-0
Fax: 0345 122 79-22
E-Mail: info@stadtmarketing-halle.de
Internet: www.stadtmarketing-halle.de
3. Bestellung, Abschluss des Kaufvertrages
Mit Ihrer Bestellung über das im Online-Shop bereitgestellte Bestellformular geben Sie gegenüber der Verkäuferin (Ziff. 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab.
Dieses Angebot wird von der Verkäuferin durch eine Bestätigung per E-Mail angenommen und führt zum Abschluss des Kaufvertrages.
4. Preise, Umsatzsteuer
Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung ausgewiesenen Preise. Die angegebenen Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen deutschen gesetzlichen Umsatzsteuer sowie sonstiger Preisbestandteile.
5. Versand, Versandkosten
Am Lager vorrätige Ware wird innerhalb von 1 – 2 Werktagen versandfertig bearbeitet. Ist die Ware im Lager nicht vorrätig, bemüht sich die Verkäuferin (Ziff. 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) um eine schnellstmögliche Lieferung. Sollte das bestellte Produkt trotz aller zumutbaren Bemühungen der Verkäuferin nicht mehr lieferbar sein, werden Sie unverzüglich darüber informiert und ein bereits gezahlter Kaufpreis unverzüglich zurückerstattet.
Die Verpflichtung zur Lieferung entfällt, wenn die Verkäuferin selbst nicht oder nicht rechtzeitig beliefert wird und die fehlende Verfügbarkeit der Ware nicht zu vertreten hat. Die Verpflichtung zur Lieferung entfällt auch, wenn eine (rechtzeitige) Lieferung aufgrund höherer Gewalt oder Streiks nicht rechtzeitig möglich ist. Bei Nichtverfügbarkeit der Ware wird die Verkäuferin Sie umgehend informieren.
Für den Versand wird eine Versandkostenpauschale in Höhe von 3,95 Euro (nicht versicherter Versand) für den externen Dienstleister, den wir für Sie beauftragen, erhoben. Für einen versicherten Versand bis 3,5 kg wird eine Versandkostenpauschale von 6,99 € berechnet.
Der Versand erfolgt grundsätzlich nur innerhalb Deutschlands. Ein Versand in Länder der EU ist nur möglich, wenn dies nach Ihrer Anfrage bei der Verkäuferin mit dieser ausdrücklich vereinbart wurde, wobei sich die Vereinbarung auch zu den im Einzelfall zu berechnenden Versandkosten verhalten muss.
6. Zahlung
Der Kaufpreis und die Versandkostenpauschale sind per Vorkasse, PayPal, Rechnung oder Kreditkarte – je nach Vereinbarung - an die Verkäuferin zu zahlen.
Mit der Bestätigung der Verkäuferin (Ziff. 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen) erhalten Sie alle notwendigen Zahlungsinformationen.
Ist Vorkasse vereinbart, so ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig. Bitte überweisen Sie den fälligen Betrag unter Angabe der jeweiligen Bestellnummer und des Stichwortes Konto „Online“ auf das in der Bestätigung angegebene Konto der Verkäuferin.
Der Versand der Ware erfolgt umgehend nach Erhalt des fälligen Betrages.
Bei Zahlung per Kreditkarte gelten zusätzlich die diesbezüglichen Bedingungen des jeweiligen Kreditkarteninstitutes. Die Verkäuferin (Ziff. 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) behält sich im Einzelfall zur Absicherung des Kreditrisikos vor, die Bestellung erst nach Erhalt der Zahlung des Kunden auszuliefern, wenn die Bonität des Kunden hierzu Anlass gibt.
Befindet sich der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so ist die Verkäuferin (Ziff. 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) berechtigt, Verzugszinsen und Schadenersatz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zu fordern.
7. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Verkäuferin.
8. Gewährleistung
Bei Mängeln der Ware gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Gewährleistung (Mangelhaftungsrecht).
9. Rücksendung der Ware bei Ausübung des Widerrufsrechts
Wenn Sie von Ihrem Widerrufsrecht (s. Widerrufsbelehrung) Gebrauch machen, sind die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Ware an die Verkäuferin durch Sie zu tragen.
Dies gilt nicht, wenn die gelieferte Ware nicht der bestellten Ware entspricht.
10. Datenschutz
Die Website der Stadtmarketing Halle (Saale) GmbH kann grundsätzlich ohne Registrierung besucht werden. Bei jedem Zugriff auf die Website werden folgende Daten gespeichert: Name der aufgerufenen Website, Datei, Datum/Uhrzeit, übermittelte Eingabewerte (z.B. Suchbegriffe), übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp/Version, Betriebssystem, zuvor besuchte Seite und IP-Adresse. Diese erhobenen Daten werden lediglich für statistische Zwecke und zur Verbesserung unseres Angebotes verwendet.
Die im Rahmen der Internetseiten der Stadtmarketing Halle (Saale) GmbH erhobenen personenbezogenen Daten werden von uns ausschließlich zur Abwicklung Ihrer Bestellung und zu Zwecken der Kundenbetreuung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) verarbeitet und genutzt. Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person, z.B. Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Präferenzen. Die E-Mail-Adresse dient der Bestellbestätigung, der Information über vergleichbare Produkte und Dienstleistungen der Stadtmarketing Halle (Saale) GmbH sowie der bedarfsgerechten Optimierung der Kundenbeziehungen. Sollten Sie letztere nicht wünschen, können Sie diese Nutzung jederzeit per E-Mail an info@stadtmarketing-halle.de untersagen, ohne dass andere als die Übermittlungskosten nach den jeweiligen Basistarifen entstehen.
Sie können der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten zu Zwecken der Kundenbetreuung jederzeit schriftlich oder auf elektronischem Weg per E-Mail widersprechen. Daten für Abrechnungs- und buchhalterische Zwecke sind von einer Kündigung/einem Widerruf bzw. von einer Löschung nicht berührt.
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Wir sichern unsere Website und sonstigen Systeme im Rahmen des Erforderlichen und Zumutbaren durch technische und organisatorische Maßnahmen gegen Verlust, Zerstörung, Zugriff, Veränderung und Verbreitung Ihrer Daten durch unbefugte Personen. Die Online-Übermittlung Ihrer Daten erfolgt in verschlüsselter Form.
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11. Anwendbares Recht
Auf das gesamte Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und der Verkäuferin findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen Internationalen Privatrechts und unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere der UN-Übereinkunft über den internationalen Warenkauf (CISG) Anwendung.
Die Vertragssprache ist deutsch.
12. Alternative Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist. Der Verkäufer ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Diese Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Wenn Sie im Rahmen einer einheitlichen Bestellung mehrere Waren bestellt haben, beginnt die Frist ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns Stadtmarketing Halle (Saale) GmbH, Marktplatz 13, 06108 Halle (Saale), info@stadtmarketing-halle.de, Telefon 0345 122790, Fax 0345 1227922 mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Frist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung). Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die Absendung der Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts oder der Sache vor Ablauf der Widerrufsfrist.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns [Stadtmarketing Halle (Saale) GmbH, Marktplatz 13, 06108 Halle (Saale)] zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurück gewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leistet. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.